Mit ‘Spam’ getaggte Artikel

Anbaggern = Werbung.

Dienstag, 31. August 2010

Anruf bei einem regionalen Sozialen Netzwerk im Vertrieb. Werbung ist gemäß den Nutzungsbedingungen in den Nutzerbeiträgen verboten. Für Veranstaltungswerbung gibt es eine eigene Werbeform, die die Werbung auch als solche kennzeichnet.

Anrufer: “Guten Tag, ich habe da eine Veranstaltungswerbung gebucht. Nun wurde mein Profil, auf dem ich auch Werbung für die Veranstaltung hatte und mit dem ich Einladungen für diese Veranstaltung an andere Nutzer versendet habe, gesperrt.”

Antwort: “Gemäß unseren Nutzungsbedingungen ist Werbung in Nutzerbeiträgen und Accounts, deren Zweck die Verbreitung von Werbung beinhaltet untersagt.”

Anrufer: “ja, aber ich habe doch nur eine Einladungsmail an Leute, die ich nicht kenne herumgeschickt, dass am $soundsovielten  in $ort das OpenAir ist und und sich die Bandmitglieder freuen, wenn die Angeschriebenen zum mitrocken dorthin kommen”.

Antwort: “Ja, das ist dann eindeutige Werbung, die so in der Form eben untersagt ist. Das ist übrigens Spam und damit nicht nur gemäß unserer Nutzungsbedingungen, sondern auch entsprechend der deutschen Gesetze untersagt”.

Anrufer: “Ja, dann erklären Sie mir mal bitte, wozu Ihre Plattform gut ist. Wenn ich eine mir bis dato unbekannte Dame anschreibe und sie um ein Date bitte, ist das ja auch Werbung und wäre dann so wie sie das sagen auch verboten. Und überhaupt: ich habe ja mit dem Versand der Nachrichten nichts verdient, ich verdiene ja erst, wenn die Leute zum Konzert kommen. Also waren die Nachrichten nicht kommerziell.”

*autsch*