Mit ‘Polizei’ getaggte Artikel

Die Effizienz der Polizei

Dienstag, 24. August 2010

An dieser Stelle zitiere ich einfach mal Udo Vetter: “Polizeiarbeit ist für viele ein Synonym für hochprofessionell und effizient.” Was er danach schreibt, könnte ich hier auch wiederholen. Aber das wäre langweilig.

Von vorne: Irgendwann im Juni fragte bei einem Portalbetreiber eines Internetdienstes eine Dienststelle der örtlichen Polizei nach Bestandsdaten eines Nutzers zur Aufklärung einer angezeigten Straftat an. Die Dienststelle agierte dabei nur (warum auch immer – so viel zum Thema Effizienz) im Auftrag einer weiter entfernten Polizeistelle eines anderen Bundeslandes. Die Auskunft wurde nach Einreichen einer schriftlichen Ermittlungsanforderung erteilt und gemäß der rechtlichen Grundlagen in Rechnung gestellt. Die Rechnung ging an die örtliche Polizeidienststelle, die leitete sie – verständlicherweise – an die Polizeidienststelle weiter, die die Anfrage ursprünglich in Auftrag gegeben hatte. Dort konnte man mit der Rechnung aufgrund des Aktenzeichens, das die Rechnung enthielt (und das von der beim Portal anfragenenden örtlichen Stelle ausgestellt worden war) nichts anfangen und nahm nicht etwa den Telefonhörer in die Hand, um bei den Kollegen vor Ort nachzufragen. Nein.

Vielmehr setzte man einen halbseitigen Brief an das Portal auf, indem man darauf hinwies, bereits eine Rechnung (die sich um eine Auskunft einen völlig anderen Datensatz betreffend, gedreht hatte) beglichen zu haben, und man daher die weitere Rechnung nicht ohne Begründung begleichen könne, um die hiermit gebeten werde. Das Ganze noch mit ein wenig drumherum garniert.

Der Portalbetreiber rief daraufhin dort an und teilte mit, dass es um eine andere Sache ginge als die in der ersten Rechnung. Daraufhin kam dann zutage, dass diese zweite Rechnung von dem Polizisten keinem Fall zugeordnet werden könnte – mangels Aktenzeichen, da das auf der Rechnung enthaltene von der anderen Polizeidienststelle ausgestellt worden sei und er nicht wisse, worum es in dem Fall ginge. Er bat dann noch darum, dass der Portalbetreiber ein Schreiben an ihn aufsetzen möge, indem der Portalbetreiber darum bitten würde, dass die Polizeidienststellen sich untereinander kurzschliessen würden, um den Sachverhalt zu klären und die Rechnung den richtigen Akten zuzuordnen.

An dem Punkt wurde es dem Portalbetreiber dann zu bunt und er rief die andere örtliche Dienststelle an. Dort konnte man ihm dann nach vielem Suchen das Aktenzeichen der entfernten Polizeistelle nennen. Erneuter Anruf dort stiftete noch mehr Verwirrung. Man habe doch Kopien der Akten an “Sie” (den Portalbetreiber) übersendet (bitte was?!?) und er wisse doch Bescheid.

Der Portalbetreiber liess sich nicht beirren, nannte das Aktenzeichen und bat darum, nachzusehen. Irgendwann gab der Polizist resigniert auf und meinte: “Also gut, wir bezahlen die Rechnung, das ist es doch nicht wert, da ewig rumzumachen” (da kam dann die Effizienz…)

Straftat? Ordnungswidrigkeit?

Dienstag, 22. Juni 2010

Aus einer Ermittlungsanfrage der Polizei:

14-jähriges Mädchen wird von ca 25-jährigem jungen Mann in Ort XXX angesprochen. Im Verlauf der Unterhaltung, fragt der Mann das Mädchen, ob sie mit ihm mit dem Fahrrad in den Wald fährt, was sie ablehnt. Es kommt zu keiner weiteren Belästigung.

Frage 1: Beinhaltet die Handlung wie sie beschrieben wurde eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Frage 2: Wo ist in der bis dahin getätigten Handlung so wie sie beschrieben wurde eine Belästigung (darauf kann aus “zu keiner weiteren Belästigung” geschlossen werden)?

Wirre Gesetzesinterpretation durch Polizei

Freitag, 23. April 2010

Das Umsatzsteuergesetz regelt, dass alle Unternehmen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Das bedeutet, dass ein Unternehmen auf seinen Rechnungen die Umsatzsteuer erheben und zu Beginn des nächsten Monats (oder bei geringeren Umsätzen zu Beginn des nächsten Quartals) an das Finanzamt weiterleiten muss – abzüglich der selbst bezahlten Umsatzsteuer bei Einkäufen. Die Umsatzsteuer ist für Unternehmen also ein Posten, der durchgereicht wird, und von dem sie nichts haben (mal von der Verwaltungsarbeit abgesehen, die aber durch die notwendige Buchführung ohnehin anfällt). §1 UStG besagt sogar explizit:

Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt;

Eine Ausnahme hiervon ist nur möglich, wenn das die Rechnung stellende Unternehmen ein Kleinunternehmen nach §19 UStG ist.

Im vorliegenden Fall hat ein Anbieter von Online-Diensten (für den §19 UStG nicht zutrifft) Ermittlungsanfragen bzgl. der Beauskunftung von gespeicherten Nutzer-Bestandsdaten erhalten – diese müssen beantwortet werden, wenn man nicht Gefahr laufen will, dass die Server beschlagnahmt werden. Diese Anfragen wurden beantwortet und nach JVEG in Rechnung gestellt – mit der nach §1 UStG  fälligen Umsatzsteuer, deren Erhebung übrigens auch in §12 JVEG Abs.1 Nr. 4 nochmals explizit gestattet ist.

Brief von der Polizeibehörde:

Gem. §12 Abs. 1 Nr. 4 JVEG darf diese (die Umsatzsteuer, Anm. d. Redaktion) erhoben werden, sofern sie nicht nach §19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt. Da die gesamten Auskunftsersuchen der Polizeidirektion [Ort] im vergangenen Kalenderjahr 17.500,00 EUR nicht überstiegen und auch im laufenden Kalenderjahr nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Gesamtumsatz 50.000,00 EUR übersteigt, sind Sie nicht berechtigt der Polizeidirektion [Ort] die Umsatzsteuer zu berechnen. Deshalb bitten wir Sie, uns künftig Rechnungen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer zu stellen.

Autsch. In mehrfacher Hinsicht.

1) Betrifft die Ausnahmeregel das die Rechnung stellende Unternehmen (den der Umsatzsteuerpflicht unterliegende Anbieter der Online-Dienste).
Würde die Regel wie von der Polizeidirektion interpretiert gelten, so könnte jeder Unternehmer, dessen Umsatz die in §19 UStG genannten Grenzen nicht überschreiten, bei seinen Einkäufen auf die Befreiung der Umsatzsteuer bestehen. Viel Spaß bei dem Versuch…

2) Bezieht sich der §19 UStG nicht nur auf einen Tätigkeitsbereich eines Unternehmens, sondern auf die gesamten getätigten Umsätze

3) Ist die Polizeidirektion kein Unternehmen im Sinne des UStG