An dieser Stelle zitiere ich einfach mal Udo Vetter: “Polizeiarbeit ist für viele ein Synonym für hochprofessionell und effizient.” Was er danach schreibt, könnte ich hier auch wiederholen. Aber das wäre langweilig.
Von vorne: Irgendwann im Juni fragte bei einem Portalbetreiber eines Internetdienstes eine Dienststelle der örtlichen Polizei nach Bestandsdaten eines Nutzers zur Aufklärung einer angezeigten Straftat an. Die Dienststelle agierte dabei nur (warum auch immer – so viel zum Thema Effizienz) im Auftrag einer weiter entfernten Polizeistelle eines anderen Bundeslandes. Die Auskunft wurde nach Einreichen einer schriftlichen Ermittlungsanforderung erteilt und gemäß der rechtlichen Grundlagen in Rechnung gestellt. Die Rechnung ging an die örtliche Polizeidienststelle, die leitete sie – verständlicherweise – an die Polizeidienststelle weiter, die die Anfrage ursprünglich in Auftrag gegeben hatte. Dort konnte man mit der Rechnung aufgrund des Aktenzeichens, das die Rechnung enthielt (und das von der beim Portal anfragenenden örtlichen Stelle ausgestellt worden war) nichts anfangen und nahm nicht etwa den Telefonhörer in die Hand, um bei den Kollegen vor Ort nachzufragen. Nein.
Vielmehr setzte man einen halbseitigen Brief an das Portal auf, indem man darauf hinwies, bereits eine Rechnung (die sich um eine Auskunft einen völlig anderen Datensatz betreffend, gedreht hatte) beglichen zu haben, und man daher die weitere Rechnung nicht ohne Begründung begleichen könne, um die hiermit gebeten werde. Das Ganze noch mit ein wenig drumherum garniert.
Der Portalbetreiber rief daraufhin dort an und teilte mit, dass es um eine andere Sache ginge als die in der ersten Rechnung. Daraufhin kam dann zutage, dass diese zweite Rechnung von dem Polizisten keinem Fall zugeordnet werden könnte – mangels Aktenzeichen, da das auf der Rechnung enthaltene von der anderen Polizeidienststelle ausgestellt worden sei und er nicht wisse, worum es in dem Fall ginge. Er bat dann noch darum, dass der Portalbetreiber ein Schreiben an ihn aufsetzen möge, indem der Portalbetreiber darum bitten würde, dass die Polizeidienststellen sich untereinander kurzschliessen würden, um den Sachverhalt zu klären und die Rechnung den richtigen Akten zuzuordnen.
An dem Punkt wurde es dem Portalbetreiber dann zu bunt und er rief die andere örtliche Dienststelle an. Dort konnte man ihm dann nach vielem Suchen das Aktenzeichen der entfernten Polizeistelle nennen. Erneuter Anruf dort stiftete noch mehr Verwirrung. Man habe doch Kopien der Akten an “Sie” (den Portalbetreiber) übersendet (bitte was?!?) und er wisse doch Bescheid.
Der Portalbetreiber liess sich nicht beirren, nannte das Aktenzeichen und bat darum, nachzusehen. Irgendwann gab der Polizist resigniert auf und meinte: “Also gut, wir bezahlen die Rechnung, das ist es doch nicht wert, da ewig rumzumachen” (da kam dann die Effizienz…)