Mail eines kommunalen Mitarbeiters an ein regionales Portal, das unter anderem auch einen umfangreichen Veranstaltungskalender zu bieten hat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wir leider feststellen mussten, haben Sie in [Ort des Schreibenden] ohne Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichem Verkehrsgrund für Ihre Veranstaltung am [soundsovielten] in [Nachbarort des Schreibenden] plakatiert.
Wir bitten Sie um Mitteilung, von welchem Konto wir die Sondernutzungsgebühren i. H. v. 5,– € pro Plakatständer abbuchen können bzw. um sofortigen Abbau.
Antwort an den kommunalen Mitarbeiter:
Sehr geehrter Herr [Sowieso],
[Portal] führt selbst keine Veranstaltungen durch, sondern berichtet ausschließlich darüber.
[Portal] kann dazu genutzt werden, um Veranstaltungen breiter bekannt zu machen, indem entsprechend Werbung dafür auf [Portal] geschaltet wird – dies hat jedoch nichts mit irgendwelchen (genehmigten oder ungenehmigten) Plakatierungen zu tun.
Wir bestreiten daher, die Plakatierung vorgenommen zu haben.
Die Antwort des kommunalen Mitarbeiters wiederum löst wechselweise ein “wtf” und eine Gesichtspalme aus:
Sehr geehrter Herr [Portalbetreiber],
wir haben Ihre Adresse aus dem Internet.
Ich bitte um Entschuldigung, wir werden uns dann an die Stadt [Ort der veranstaltung] halten und dort die notwendigen Informationen einholen.Schöne Grüße