Ich halte Sie für dumm

23. September 2010 von Michael Reimann

In Ulm war am vergangenen Montag eine Veranstaltung mit dem Titel “Einsatz von sozialen Medien in Kommunen”. Nachdem ich dem Thema “soziale Medien” nicht allzu ferne stehe, hatte ich mich dazu angemeldet. Und nicht nur ich, sondern auch ein paar Mitstreiter (der links neben mir sowie der hier und der hier) waren dabei. Wir fanden das Thema sehr interessant und wollten uns informieren, wie aus kommunaler Sicht mit dem Thema Soziale Medien umgegangen wird, und was dazu auch für die Zukunft überlegt wird.

Die Vortragenden

Die Vortragenden waren Jörg Blumenthal, der für die Stadt Mannheim seit über zwei Jahren aktiv ist und Erfahrungswerte hat, Gunter Czisch, Finanzbürgermeister der Stadt Ulm, der sich auch das Thema Neue und Soziale Medien auf die Fahnen geschrieben hat, Bernhard Jodeleit, Mitarbeiter einer Agentur, die in diesem Bereich kommunale Kunden betreut, Uli Sailer, der seit April diesen Jahres für die Stadt Gerlingen Erfahrungswerte sammelt, sowie Georg Schäfer, Leitender Ministerialrat im Innenministerium Baden-Württemberg und für den Datenschutz zuständig, Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht sowie Prof. Dr. Jörn von Lucke, von der Zeppelin University der T-City Friedrichshafen.

Die Inhalte

Es wurde viel von bereits bestehenden Projekten – teils auch im benachbarten Ausland berichtet, technische Möglichkeiten und geplantes der Stadt Ulm wurde aufgezeigt, Chancen und Risiken in der Nutzung von Sozialen Medien wurden aufgezeigt, sowie rechtliche Aspekte beleuchtet. Die beiden Vertreter der Städte Mannheim und Gerlingen berichteten über ihre Erfahrungswerte. Sehr interessant fand ich darüber den motivierten und engagierten Vortrag Gunter Czischs. Der lies durchblicken, dass die Stadt Ulm für das Thema sehr aufgeschlossen ist. Das lässt hoffen.

Besonders die Stadt Mannheim hat nach über zweijährigem Engagement bereits ein paar berichtenswerte Dinge aufzuweisen. Zum Beispiel der Fall, in dem Seitens eines Juristen der Stadt festgestellt wurde, dass es einen von einer Privatperson betriebenen Twitter-Account mit dem Namen “mannheim” gibt. Dieser wurde daraufhin abgemahnt. Und – oh Wunder – die Stadt Mannheim hatte ihren ersten Shitstorm ausgelöst. Meiner subjektiven Wahrnehmung nach war da selbst über zwei Jahre später wenigstens noch ein teilweises Unverständnis über den Shitstorm beim Vortragenden erkennbar. Ich kann mich aber auch getäuscht haben. Ab diesem Punkt verhedderte der diensterfahrene Herr Blumenthal, der nicht müde wurde, seine 31 Dienstjahre zu erwähnen, sich dann aber doch etwas in der Materie. Von Google StreetView-Bashing ging es weiter zu gelöschten stadteigenen Luftbildern auf der kommunalen Website bis hin zu der Feststellung, dass man die Nutzung der Dienste den Bürgern nicht empfehlen könne, und man erst auf Regeln warten müsste, bevor man die Dienste guten Gewissens weiter verwenden sollte. Ein bisschen würde aber auch die Stadt Mannheim die Dienste weiterhin in Anspruch nehmen.

Bei seiner Forderung nach Regeln hat der gute Herr Blumenthal leider übersehen, dass es für das Internet keines neuen Grundgesetzes bedarf, sondern die deutschen Gesetze auch dafür uneingeschränkt gelten. Und auch der durch das Internet entstandene vorübergehende rechtliche Freiraum wurde vom Gesetzgeber inzwischen bearbeitet und geregelt. In Deutschland gilt das Datenschutzgesetz, das Telemediendienstgesetz und – soviel zum Thema Google Streetview – im Kunsturhebergesetz auch die Panoramafreiheit. Zu behaupten, die Veröffentlichung von Fassaden von Wohnhäusern und anderen Gebäuden, die vom öffentlichen Straßenraum aus eingesehen werden können, verletze den Datenschutz ist – gelinde gesagt – an den Haaren herbeigezogen. Aber das ist eine andere Baustelle.

Das “Get-Together”
Beim abschließenden “Get-Together” gesellte ich mich zu einer Gruppe hinzu, die aus Stefan und dem leitenden Ministerialrat Herrn Schäfer vom Innenministerium BW bestand. Ich nahm seine Ausführungen die er im Gespräch mit Stefan tätigte erstaunt zur Kenntnis. Denn er erklärte Stefan, dass alle großen amerikanischen Dienste die über sie gewonnenen Daten der Regierung übermitteln würde und man dadurch leicht als Terrorist betrachtet werden und seine Rechte verlieren könnte. Herr Schäfer gab sich nicht die Mühe, Stefans Ausführungen aufzunehmen und so sah sich Stefan genötigt, den ehrenwerten Vertreter des Innenministeriums zu fragen: “Halten Sie mich für dumm?” – was mit einem gut wahrnehmbaren aber ebenso knappen “Ja” beantwortet wurde. Ein gefundenes Fressen für den so bezeichneten, dessen angemessene Antwort wiederum mit einem “Sie sind doch viel zu jung.” quittiert wurde. Stefan beendet demnächst sein Studium und gehört nicht zu denjenigen die ihr Abitur mit 15 absolviert haben….

Nach einem “You’ve been warned”, das Herr Schäfer mehrfach als Universalantwort vom Stapel lies, gab Stefan auf und entfernte sich. Ich wollte dagegen noch nicht aufgeben und fragte Herrn Schäfer daraufhin, ob er denn nicht der Meinung sei, dass man als erwachsener Bürger Selbstverantwortung auch über die eigenen Daten übernehmen möchte und durchaus in der Lage sei, selbst darüber zu bestimmen, wer die eigenen Daten erhalten dürfe und wer nicht, wurde von ihm vehement bestritten: “Sie wissen doch gar nicht, worauf Sie sich da einlassen” – es kam wieder die Mär vom Terroristen (s.o.).

Die (nicht ernstzunehmenden) Totschlagargumente

Da er dabei einen Rundumschlag von Google über Facebook und Lufthansa tätigte, sah ich mich zu der Frage genötigt: “Dann sollte ich also Ihrer Meinung nach am besten nachher zu Hause das Kabel aus der Wand ziehen und nie mehr ins Internet gehen und am besten für immer zu Hause blieben?” – Seine Antwort war, dass man das so auch nicht sagen und sehen könne und überhaupt… woraufhin er sich von selbst zum Kuchenbuffet trollte. Seiner Kollegin gab ich mit auf den Weg, dass wenn die Bevölkerung schon nicht in der Lage sei, selbst über die eigenen Daten zu bestimmen, das doch ein hervorragender bildungspolitischer Auftrag wäre. Das Gegenargument war nicht weiter verwunderlich: “Aber dazu sind die Lehrer doch gar nicht in der Lage, die haben doch selbst keine Ahnung….”

German Angst – Kommunal.

Weitere Texte dazu:
German Angst, Kommunalausgabe
Social Media in Kommunen – Da kommt noch viel Arbeit!

Die Falten

21. September 2010 von Michael Reimann

Kellner im Restaurant zu einer Gruppe Mittdreißigerinnen: “Ihr seht ja wirklich gut aus, aber noch besser würdet ihr aussehen, wenn die Falten im Gesicht verschwinden. Ihr könnt jetzt gerne Eure Getränke bestellen.”

Der Rechtsanwalt und der Datenschutz

03. September 2010 von Michael Reimann

Nach 10 Jahren Betrieb eines Sozialen Netzwerkes hat man schon so einiges erlebt. Vor allem in rechtlicher Hinsicht. Und man kennt die wichtigsten Gesetze natürlich und hat auch ein Gefühl dafür, was rechtmäßig ist und was sich eher im rechtlich dunkleren Grauzonenbereich bewegen könnte.

Neulich im Briefkasten: Das Schreiben eines Anwalts. Eine stolze DIN-A 4 Seite lang. Nichts, was die körpereigenen Schweißdrüsen auch nur annähernd in überdurchschnittliche Aktivität versetzen würde. Der Inhalt im Kern: Man möge seiner Mandantin doch bitte bestätigen, dass der Account $xyz von Person $abc (die nicht die Mandantin ist)  betrieben würde.

Ja nee. Is klar. Wir sind ja hier auch im Wunschkonzert und jeder darf über seinen Anwalt die Daten eines beliebigen Accounts bestätigen lassen… Datenschutz? Was ist das?

Der Anwalt gab beim Telefonat übrigens an, dass er das nicht so sehen würde, dass das Vorgehen gegen den Datenschutz verstoße….

Datenweitergabe

02. September 2010 von Michael Reimann

Anfrage eines Nutzers im Support eines Sozialen Netzwerkes:

ich hab mit einer geschrieben und dann hat sie gesagt ich soll sie anrufen das wollte
ich aber nicht und dann hat die erst bei eMeetings meine nummer rein gemacht das hab
ich dann gemeldet und dann hat die in mein profil geschrieben ja fake und so was soll
ich da machen ?

Wie wäre es mit “eigene Nummer nicht an jeden weitergeben”?

Anbaggern = Werbung.

31. August 2010 von Michael Reimann

Anruf bei einem regionalen Sozialen Netzwerk im Vertrieb. Werbung ist gemäß den Nutzungsbedingungen in den Nutzerbeiträgen verboten. Für Veranstaltungswerbung gibt es eine eigene Werbeform, die die Werbung auch als solche kennzeichnet.

Anrufer: “Guten Tag, ich habe da eine Veranstaltungswerbung gebucht. Nun wurde mein Profil, auf dem ich auch Werbung für die Veranstaltung hatte und mit dem ich Einladungen für diese Veranstaltung an andere Nutzer versendet habe, gesperrt.”

Antwort: “Gemäß unseren Nutzungsbedingungen ist Werbung in Nutzerbeiträgen und Accounts, deren Zweck die Verbreitung von Werbung beinhaltet untersagt.”

Anrufer: “ja, aber ich habe doch nur eine Einladungsmail an Leute, die ich nicht kenne herumgeschickt, dass am $soundsovielten  in $ort das OpenAir ist und und sich die Bandmitglieder freuen, wenn die Angeschriebenen zum mitrocken dorthin kommen”.

Antwort: “Ja, das ist dann eindeutige Werbung, die so in der Form eben untersagt ist. Das ist übrigens Spam und damit nicht nur gemäß unserer Nutzungsbedingungen, sondern auch entsprechend der deutschen Gesetze untersagt”.

Anrufer: “Ja, dann erklären Sie mir mal bitte, wozu Ihre Plattform gut ist. Wenn ich eine mir bis dato unbekannte Dame anschreibe und sie um ein Date bitte, ist das ja auch Werbung und wäre dann so wie sie das sagen auch verboten. Und überhaupt: ich habe ja mit dem Versand der Nachrichten nichts verdient, ich verdiene ja erst, wenn die Leute zum Konzert kommen. Also waren die Nachrichten nicht kommerziell.”

*autsch*

Die Effizienz der Polizei

24. August 2010 von Michael Reimann

An dieser Stelle zitiere ich einfach mal Udo Vetter: “Polizeiarbeit ist für viele ein Synonym für hochprofessionell und effizient.” Was er danach schreibt, könnte ich hier auch wiederholen. Aber das wäre langweilig.

Von vorne: Irgendwann im Juni fragte bei einem Portalbetreiber eines Internetdienstes eine Dienststelle der örtlichen Polizei nach Bestandsdaten eines Nutzers zur Aufklärung einer angezeigten Straftat an. Die Dienststelle agierte dabei nur (warum auch immer – so viel zum Thema Effizienz) im Auftrag einer weiter entfernten Polizeistelle eines anderen Bundeslandes. Die Auskunft wurde nach Einreichen einer schriftlichen Ermittlungsanforderung erteilt und gemäß der rechtlichen Grundlagen in Rechnung gestellt. Die Rechnung ging an die örtliche Polizeidienststelle, die leitete sie – verständlicherweise – an die Polizeidienststelle weiter, die die Anfrage ursprünglich in Auftrag gegeben hatte. Dort konnte man mit der Rechnung aufgrund des Aktenzeichens, das die Rechnung enthielt (und das von der beim Portal anfragenenden örtlichen Stelle ausgestellt worden war) nichts anfangen und nahm nicht etwa den Telefonhörer in die Hand, um bei den Kollegen vor Ort nachzufragen. Nein.

Vielmehr setzte man einen halbseitigen Brief an das Portal auf, indem man darauf hinwies, bereits eine Rechnung (die sich um eine Auskunft einen völlig anderen Datensatz betreffend, gedreht hatte) beglichen zu haben, und man daher die weitere Rechnung nicht ohne Begründung begleichen könne, um die hiermit gebeten werde. Das Ganze noch mit ein wenig drumherum garniert.

Der Portalbetreiber rief daraufhin dort an und teilte mit, dass es um eine andere Sache ginge als die in der ersten Rechnung. Daraufhin kam dann zutage, dass diese zweite Rechnung von dem Polizisten keinem Fall zugeordnet werden könnte – mangels Aktenzeichen, da das auf der Rechnung enthaltene von der anderen Polizeidienststelle ausgestellt worden sei und er nicht wisse, worum es in dem Fall ginge. Er bat dann noch darum, dass der Portalbetreiber ein Schreiben an ihn aufsetzen möge, indem der Portalbetreiber darum bitten würde, dass die Polizeidienststellen sich untereinander kurzschliessen würden, um den Sachverhalt zu klären und die Rechnung den richtigen Akten zuzuordnen.

An dem Punkt wurde es dem Portalbetreiber dann zu bunt und er rief die andere örtliche Dienststelle an. Dort konnte man ihm dann nach vielem Suchen das Aktenzeichen der entfernten Polizeistelle nennen. Erneuter Anruf dort stiftete noch mehr Verwirrung. Man habe doch Kopien der Akten an “Sie” (den Portalbetreiber) übersendet (bitte was?!?) und er wisse doch Bescheid.

Der Portalbetreiber liess sich nicht beirren, nannte das Aktenzeichen und bat darum, nachzusehen. Irgendwann gab der Polizist resigniert auf und meinte: “Also gut, wir bezahlen die Rechnung, das ist es doch nicht wert, da ewig rumzumachen” (da kam dann die Effizienz…)

Medimops’ Service

24. August 2010 von Michael Reimann

Die Sache fand doch noch ein schnelles und gutes Ende, und ich kann mich über den Support von Medimops nur lobend äußern. Ich hatte innerhalb von 24 Stunden nach meiner Anfrage eine Antwort per E-Mail, in der das Versehen außerordentlich bedauert wurde und mir mitgeteilt wurde, dass man sich umgehend um die Erstattung des Geldes kümmern würde. So geschah es dann auch.

Das Buch durfte ich übrigens trotzdem behalten. Bei einem Preis von 2 EUR, den ich dafür gezahlt hatte, irgendwie nachvollziehbar…

Medimops und das fast richtig gelieferte Buch

13. August 2010 von Michael Reimann

Ich gebe es zu. Ich habe ein Herz für den britischen Geheimagenten. Den mit der Doppelnull. Und da ich mal in meiner Jugendzeit in einer Bibliothek dazu ein Buch gefunden hatte, das ich ganz nett fand, und an dessen Titel ich mich noch erinnern konnte, machte ich mich neulich auf einem großen (Buch-)versandhandelsportal auf die Suche nach dem Schmöker – mit der Erwartung nichts mehr zu finden, da das Buch, das ich vor 15 Jahren gelesen hatte, damals schon 8 Jahre alt war.

Aber man soll nicht zu früh aufgeben: tatsächlich kannte der Händler das Buch. Er vertrieb es zwar nicht selbst, aber es war als “gebraucht” von anderen Anbietern über dieses Portal erhältlich. Und: es gab dort nicht nur eine Ausgabe von 1987, sondern sogar eine von 2002. Sehr fein. Laut Beschreibung waren da sogar auch Produktionsberichte zu den Filmen mit Pierce Brosnan drin.  Perfekt, genau das was ich wollte.

Also bestellte ich beim Anbieter “Medimops.de“, der wohl ein Portal der Firma Momox ist. Diese handelt mit gebrauchten Medien und bewirbt dies auch intensiv im Web.

Nachdem ich recht schnell die Bestellbestätigung hatte, durfte ich warten… und warten.. und warten. Nach 6 Tagen wurde es mir zu bunt. Auskunft der Website: “Telefonsupport von 9 bis 17 Uhr”. Anruf um 9:15: “Aufgrund von Urlaub sind wir nur von 10 bis 12 Uhr zu sprechen”.

Anruf um 10:15 Uhr. Ewiges klingeln. Dann ging endlich jemand ran, ich erklärte das Problem. Antwort: “Ja das tut mir jetzt leid, sie sind bei mir im Einkauf. Im Support ist leider urlaubsbedingt niemand da. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an uns”. Ahh ja.

Schließlich nach über einer Woche wurde das Buch geliefert. Und der Blick auf den Poststempel ergab, dass das Buch als Büchersendung frankiert war und tatsächlich 7 Tage vom Absender zu mir gebraucht hatte. Garantiert die Post nicht, dass 90% der Briefe am nächsten und die restlichen 10% am übernächsten Tag ankommen? Nunja.

Gespannt den Umschlag geöffnet -  und was kommt mir entgegen? Das Buch. Ja. Aber: statt von 2002 war es eine Ausgabe von 1982. *nerv* Da fehlen ca. 20 Jahre und 8 bis 10 Filme drin….

Bleibt abzuwarten, wann und wie auf meine E-Mail reagiert wird… ich stelle mich schonmal auf eine Wartezeit von mindestens einer Woche ein…

Der Marktbegleiter

12. August 2010 von Michael Reimann

Anruf.

“Guten Tag, wir sind Firma XZY und bieten den Service 123 an.”

Antwort: “Äh schön, dass sie das tun. Weshalb teilen Sie mir dieses mit? Ich biete meinen Kunden diesen Service auch an.”

“Ja, das wissen wir, daher dachten wir, dass wir Ihnen unser Angebot kommunizieren”

WTF??? – “Ah ok. Äh ja.”

“Ja, unser Angebot wird trotzdem gerne auch immer wieder von Marktbegleitern genutzt, weil es die 24-Stunden-Garantie gibt”

Aha. Das ist in dem Bereich aber schlicht nicht vonnöten und völlig uninteressant. Und wenn es nötig wird, dann kann man das auch selbst in 24 Stunden problemlos für seine Kunden erledigen.
“Danke. Aber ich habe keinen Bedarf daran”

“Darf ich Ihnen dann unseren Newsletter zukommen lassen?”

Wird ja noch doller – “Danke, dafür habe ich keinen Bedarf”.

Immerhin – kreative Idee, die Marktbegleiter aus dem Weg zu räumen….

Die Kuchenblechmafia

09. August 2010 von Michael Reimann

Worum es heute geht? Na klar. Um die Kuchenblechmafia. Nie gehört? Macht nichts. Ich auch nicht. Bis ich bei Youtube über das nachfolgende Video gestolpert bin. Darin geht es nicht etwa darum, dass minderwertige Kuchenbleche produziert werden. Nein. Darin geht es darum, dass es wohl tatsächlich Firmen geben soll, deren Tresore aus Kuchenblech gebaut werden und die deshalb im Handumdrehen  innerhalb von Minuten “so gut wie auf sind”. Aber seht selbst….