Archiv für die Kategorie ‘Unerklärlich’

Verantwortungslose Eltern

Mittwoch, 08. Dezember 2010

Anruf beim Betreiber eines regionalen Sozialen Netzwerkes:
“Ja Guten Tag, es gab in einer Klasse ein Problem zwischen zwei Schülerinnen, die sich über private Nachrichten auf ihrem Portal beleidigt haben.”
“Darf ich fragen, welche Rolle Sie in dem Sachverhalt einnehmen?”

“Ich bin Elternbeirätin an der Schule. Die Mutter einer der beiden Schülerinnen hat mich höchst entrüstet angerufen und mir das berichtet. Sie versteht selbst leider nichts von Computern, daher hat sie mich gebeten, sich zu erkundigen, ob der Absender einer Nachricht die auch beim Empfänger löschen kann?”

Manche Eltern schämen sich wohl vor nichts, wenn es darum geht, die eigene Verantwortung wahrnehmen zu müssen…. Denn um die Frage zu stellen oder die Antwort zu verstehen muss man nichts von Computern verstehen.

Google unheimlich

Mittwoch, 17. November 2010

Google hat den Brainscanner. Mit Sicherheit. Wie anders sonst wäre es zu erklären, dass ich noch nie nach Freeware gesucht habe, mit der man den Bildschirm abfilmen kann und ich in die Googlesuchbox meines bevorzugten Browsers nur “Freeware” eintippe und mir dann bereits “Freeware Bildschirm filmen” als oberster Treffer angezeigt wird?

Mich gruselt’s ein wenig.

Recherche auf kommunal

Montag, 15. November 2010

Mail eines kommunalen Mitarbeiters an ein regionales Portal, das unter anderem auch einen umfangreichen Veranstaltungskalender zu bieten hat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie wir leider feststellen mussten, haben Sie in [Ort des Schreibenden] ohne Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichem Verkehrsgrund für Ihre Veranstaltung am  [soundsovielten] in [Nachbarort des Schreibenden] plakatiert.

Wir bitten Sie um Mitteilung, von welchem Konto wir die Sondernutzungsgebühren i. H. v. 5,– € pro Plakatständer abbuchen können bzw. um sofortigen Abbau.

Antwort an den kommunalen Mitarbeiter:

Sehr geehrter Herr [Sowieso],

[Portal] führt selbst keine Veranstaltungen durch, sondern berichtet ausschließlich darüber.

[Portal] kann dazu genutzt werden, um Veranstaltungen breiter bekannt zu machen, indem entsprechend Werbung dafür auf [Portal] geschaltet wird – dies hat jedoch  nichts mit irgendwelchen (genehmigten oder ungenehmigten) Plakatierungen zu tun.

Wir bestreiten daher, die Plakatierung vorgenommen zu haben.

Die Antwort des kommunalen Mitarbeiters wiederum löst wechselweise ein “wtf” und eine Gesichtspalme aus:

Sehr geehrter Herr [Portalbetreiber],

wir haben Ihre Adresse aus dem Internet.
Ich bitte um Entschuldigung, wir werden uns dann an die Stadt [Ort der veranstaltung] halten und dort die notwendigen Informationen einholen.

Schöne Grüße

Ich halte Sie für dumm

Donnerstag, 23. September 2010

In Ulm war am vergangenen Montag eine Veranstaltung mit dem Titel “Einsatz von sozialen Medien in Kommunen”. Nachdem ich dem Thema “soziale Medien” nicht allzu ferne stehe, hatte ich mich dazu angemeldet. Und nicht nur ich, sondern auch ein paar Mitstreiter (der links neben mir sowie der hier und der hier) waren dabei. Wir fanden das Thema sehr interessant und wollten uns informieren, wie aus kommunaler Sicht mit dem Thema Soziale Medien umgegangen wird, und was dazu auch für die Zukunft überlegt wird.

Die Vortragenden

Die Vortragenden waren Jörg Blumenthal, der für die Stadt Mannheim seit über zwei Jahren aktiv ist und Erfahrungswerte hat, Gunter Czisch, Finanzbürgermeister der Stadt Ulm, der sich auch das Thema Neue und Soziale Medien auf die Fahnen geschrieben hat, Bernhard Jodeleit, Mitarbeiter einer Agentur, die in diesem Bereich kommunale Kunden betreut, Uli Sailer, der seit April diesen Jahres für die Stadt Gerlingen Erfahrungswerte sammelt, sowie Georg Schäfer, Leitender Ministerialrat im Innenministerium Baden-Württemberg und für den Datenschutz zuständig, Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht sowie Prof. Dr. Jörn von Lucke, von der Zeppelin University der T-City Friedrichshafen.

Die Inhalte

Es wurde viel von bereits bestehenden Projekten – teils auch im benachbarten Ausland berichtet, technische Möglichkeiten und geplantes der Stadt Ulm wurde aufgezeigt, Chancen und Risiken in der Nutzung von Sozialen Medien wurden aufgezeigt, sowie rechtliche Aspekte beleuchtet. Die beiden Vertreter der Städte Mannheim und Gerlingen berichteten über ihre Erfahrungswerte. Sehr interessant fand ich darüber den motivierten und engagierten Vortrag Gunter Czischs. Der lies durchblicken, dass die Stadt Ulm für das Thema sehr aufgeschlossen ist. Das lässt hoffen.

Besonders die Stadt Mannheim hat nach über zweijährigem Engagement bereits ein paar berichtenswerte Dinge aufzuweisen. Zum Beispiel der Fall, in dem Seitens eines Juristen der Stadt festgestellt wurde, dass es einen von einer Privatperson betriebenen Twitter-Account mit dem Namen “mannheim” gibt. Dieser wurde daraufhin abgemahnt. Und – oh Wunder – die Stadt Mannheim hatte ihren ersten Shitstorm ausgelöst. Meiner subjektiven Wahrnehmung nach war da selbst über zwei Jahre später wenigstens noch ein teilweises Unverständnis über den Shitstorm beim Vortragenden erkennbar. Ich kann mich aber auch getäuscht haben. Ab diesem Punkt verhedderte der diensterfahrene Herr Blumenthal, der nicht müde wurde, seine 31 Dienstjahre zu erwähnen, sich dann aber doch etwas in der Materie. Von Google StreetView-Bashing ging es weiter zu gelöschten stadteigenen Luftbildern auf der kommunalen Website bis hin zu der Feststellung, dass man die Nutzung der Dienste den Bürgern nicht empfehlen könne, und man erst auf Regeln warten müsste, bevor man die Dienste guten Gewissens weiter verwenden sollte. Ein bisschen würde aber auch die Stadt Mannheim die Dienste weiterhin in Anspruch nehmen.

Bei seiner Forderung nach Regeln hat der gute Herr Blumenthal leider übersehen, dass es für das Internet keines neuen Grundgesetzes bedarf, sondern die deutschen Gesetze auch dafür uneingeschränkt gelten. Und auch der durch das Internet entstandene vorübergehende rechtliche Freiraum wurde vom Gesetzgeber inzwischen bearbeitet und geregelt. In Deutschland gilt das Datenschutzgesetz, das Telemediendienstgesetz und – soviel zum Thema Google Streetview – im Kunsturhebergesetz auch die Panoramafreiheit. Zu behaupten, die Veröffentlichung von Fassaden von Wohnhäusern und anderen Gebäuden, die vom öffentlichen Straßenraum aus eingesehen werden können, verletze den Datenschutz ist – gelinde gesagt – an den Haaren herbeigezogen. Aber das ist eine andere Baustelle.

Das “Get-Together”
Beim abschließenden “Get-Together” gesellte ich mich zu einer Gruppe hinzu, die aus Stefan und dem leitenden Ministerialrat Herrn Schäfer vom Innenministerium BW bestand. Ich nahm seine Ausführungen die er im Gespräch mit Stefan tätigte erstaunt zur Kenntnis. Denn er erklärte Stefan, dass alle großen amerikanischen Dienste die über sie gewonnenen Daten der Regierung übermitteln würde und man dadurch leicht als Terrorist betrachtet werden und seine Rechte verlieren könnte. Herr Schäfer gab sich nicht die Mühe, Stefans Ausführungen aufzunehmen und so sah sich Stefan genötigt, den ehrenwerten Vertreter des Innenministeriums zu fragen: “Halten Sie mich für dumm?” – was mit einem gut wahrnehmbaren aber ebenso knappen “Ja” beantwortet wurde. Ein gefundenes Fressen für den so bezeichneten, dessen angemessene Antwort wiederum mit einem “Sie sind doch viel zu jung.” quittiert wurde. Stefan beendet demnächst sein Studium und gehört nicht zu denjenigen die ihr Abitur mit 15 absolviert haben….

Nach einem “You’ve been warned”, das Herr Schäfer mehrfach als Universalantwort vom Stapel lies, gab Stefan auf und entfernte sich. Ich wollte dagegen noch nicht aufgeben und fragte Herrn Schäfer daraufhin, ob er denn nicht der Meinung sei, dass man als erwachsener Bürger Selbstverantwortung auch über die eigenen Daten übernehmen möchte und durchaus in der Lage sei, selbst darüber zu bestimmen, wer die eigenen Daten erhalten dürfe und wer nicht, wurde von ihm vehement bestritten: “Sie wissen doch gar nicht, worauf Sie sich da einlassen” – es kam wieder die Mär vom Terroristen (s.o.).

Die (nicht ernstzunehmenden) Totschlagargumente

Da er dabei einen Rundumschlag von Google über Facebook und Lufthansa tätigte, sah ich mich zu der Frage genötigt: “Dann sollte ich also Ihrer Meinung nach am besten nachher zu Hause das Kabel aus der Wand ziehen und nie mehr ins Internet gehen und am besten für immer zu Hause blieben?” – Seine Antwort war, dass man das so auch nicht sagen und sehen könne und überhaupt… woraufhin er sich von selbst zum Kuchenbuffet trollte. Seiner Kollegin gab ich mit auf den Weg, dass wenn die Bevölkerung schon nicht in der Lage sei, selbst über die eigenen Daten zu bestimmen, das doch ein hervorragender bildungspolitischer Auftrag wäre. Das Gegenargument war nicht weiter verwunderlich: “Aber dazu sind die Lehrer doch gar nicht in der Lage, die haben doch selbst keine Ahnung….”

German Angst – Kommunal.

Weitere Texte dazu:
German Angst, Kommunalausgabe
Social Media in Kommunen – Da kommt noch viel Arbeit!

Die Falten

Dienstag, 21. September 2010

Kellner im Restaurant zu einer Gruppe Mittdreißigerinnen: “Ihr seht ja wirklich gut aus, aber noch besser würdet ihr aussehen, wenn die Falten im Gesicht verschwinden. Ihr könnt jetzt gerne Eure Getränke bestellen.”

Die Kuchenblechmafia

Montag, 09. August 2010

Worum es heute geht? Na klar. Um die Kuchenblechmafia. Nie gehört? Macht nichts. Ich auch nicht. Bis ich bei Youtube über das nachfolgende Video gestolpert bin. Darin geht es nicht etwa darum, dass minderwertige Kuchenbleche produziert werden. Nein. Darin geht es darum, dass es wohl tatsächlich Firmen geben soll, deren Tresore aus Kuchenblech gebaut werden und die deshalb im Handumdrehen  innerhalb von Minuten “so gut wie auf sind”. Aber seht selbst….

Straftat? Ordnungswidrigkeit?

Dienstag, 22. Juni 2010

Aus einer Ermittlungsanfrage der Polizei:

14-jähriges Mädchen wird von ca 25-jährigem jungen Mann in Ort XXX angesprochen. Im Verlauf der Unterhaltung, fragt der Mann das Mädchen, ob sie mit ihm mit dem Fahrrad in den Wald fährt, was sie ablehnt. Es kommt zu keiner weiteren Belästigung.

Frage 1: Beinhaltet die Handlung wie sie beschrieben wurde eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Frage 2: Wo ist in der bis dahin getätigten Handlung so wie sie beschrieben wurde eine Belästigung (darauf kann aus “zu keiner weiteren Belästigung” geschlossen werden)?