Archiv für April 2010

Packstation

Freitag, 30. April 2010

DHL – die Pakettochter der Deutschen Post – bietet seit geraumer Zeit Packstationen an. Praktische Geräte, die quasi eine eigene Adresse haben, die man bei der Bestellung als Zustelladresse angeben kann. Dazu einen individuellen Code, der das Paket dem Empfänger zuordenbar macht und schon kann man das Paket zu jeder Tages- und Nachtzeit nach Registrierung bei DHL per dazu erhaltener Magnetkarte und PIN abholen.

Wenige Tage vor Weihnachten. SMS “Ihre Sendung ist in Packstation Nr XYZ eingetroffen, sie können sie dort abholen.”. Wie um diese Zeit nicht anders zu erwarten, geht es um Weihnachtsgeschenke. An der Packstation angekommen stehen daneben Berge von Paketen, ein leergeräumtes DHL Fahrzeug und ein eifrig mit dem technischen Support der Packstation telefonierendes DHL-Männlein. Die Packstation ist geöffnet. Nicht nur ein Fach. Nein. ALLE Fächer.

Als das Männlein fertig ist mit seinem Telefonat, erklärt es: “Tut mir wirklich leid, aber die ist defekt.” Nachfrage: “Wie komme ich denn an mein dringend erwartetes Päckchen, von dem mir per SMS gesagt wurde, dass es da drin sei?” Antwort:”Da müssen Sie leider warten, bis der Techniker hier war, das kann ein bis zwei Tage dauern. Sie erhalten dann eine SMS.” – “Danke für die Info – sie haben jetzt wohl das Vergnügen alles wieder einladen zu dürfen?” – “ja.. und wenn dann die Station wieder geht, darf ich alles wieder herfahren”.

Übrigens: zwei Tage später ist bereits der 24.12. Geklappt hat es dann aber doch noch….

Wirre Gesetzesinterpretation durch Polizei

Freitag, 23. April 2010

Das Umsatzsteuergesetz regelt, dass alle Unternehmen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Das bedeutet, dass ein Unternehmen auf seinen Rechnungen die Umsatzsteuer erheben und zu Beginn des nächsten Monats (oder bei geringeren Umsätzen zu Beginn des nächsten Quartals) an das Finanzamt weiterleiten muss – abzüglich der selbst bezahlten Umsatzsteuer bei Einkäufen. Die Umsatzsteuer ist für Unternehmen also ein Posten, der durchgereicht wird, und von dem sie nichts haben (mal von der Verwaltungsarbeit abgesehen, die aber durch die notwendige Buchführung ohnehin anfällt). §1 UStG besagt sogar explizit:

Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt;

Eine Ausnahme hiervon ist nur möglich, wenn das die Rechnung stellende Unternehmen ein Kleinunternehmen nach §19 UStG ist.

Im vorliegenden Fall hat ein Anbieter von Online-Diensten (für den §19 UStG nicht zutrifft) Ermittlungsanfragen bzgl. der Beauskunftung von gespeicherten Nutzer-Bestandsdaten erhalten – diese müssen beantwortet werden, wenn man nicht Gefahr laufen will, dass die Server beschlagnahmt werden. Diese Anfragen wurden beantwortet und nach JVEG in Rechnung gestellt – mit der nach §1 UStG  fälligen Umsatzsteuer, deren Erhebung übrigens auch in §12 JVEG Abs.1 Nr. 4 nochmals explizit gestattet ist.

Brief von der Polizeibehörde:

Gem. §12 Abs. 1 Nr. 4 JVEG darf diese (die Umsatzsteuer, Anm. d. Redaktion) erhoben werden, sofern sie nicht nach §19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt. Da die gesamten Auskunftsersuchen der Polizeidirektion [Ort] im vergangenen Kalenderjahr 17.500,00 EUR nicht überstiegen und auch im laufenden Kalenderjahr nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Gesamtumsatz 50.000,00 EUR übersteigt, sind Sie nicht berechtigt der Polizeidirektion [Ort] die Umsatzsteuer zu berechnen. Deshalb bitten wir Sie, uns künftig Rechnungen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer zu stellen.

Autsch. In mehrfacher Hinsicht.

1) Betrifft die Ausnahmeregel das die Rechnung stellende Unternehmen (den der Umsatzsteuerpflicht unterliegende Anbieter der Online-Dienste).
Würde die Regel wie von der Polizeidirektion interpretiert gelten, so könnte jeder Unternehmer, dessen Umsatz die in §19 UStG genannten Grenzen nicht überschreiten, bei seinen Einkäufen auf die Befreiung der Umsatzsteuer bestehen. Viel Spaß bei dem Versuch…

2) Bezieht sich der §19 UStG nicht nur auf einen Tätigkeitsbereich eines Unternehmens, sondern auf die gesamten getätigten Umsätze

3) Ist die Polizeidirektion kein Unternehmen im Sinne des UStG

Schlangen beim Discounter

Mittwoch, 21. April 2010

Bekannter Discount-Supermarkt. Das Geschäft ist gut gefüllt. An der Kasse hat eine von zwei Kassiererinnen das “Kasse geschlossen” Schild auf’s Band gelegt. Alle Kunden stellen sich daraufhin nur noch an der verbleibenden Kasse an. Die Dame an der (bald) geschlossenen Kasse kassiert die letzte Kundin, seufzt und meint “Puh, jetzt mal ne Pause machen”. Steht auf und will mit der Geldkassette in Richtung Pausenraum.

Blick in den Laden: lange Schlange an der verbleibenden Kasse. Irritierter Blick. Resigniertes Seufzen. Kaum sind die ersten Kunden bei ihr wieder dran klingelt’s auch schon für die Eröffnung der dritten Kasse…

Computer Kreativleistung

Montag, 19. April 2010

Das Logo hatte der Kunde oder ein Bekannter von ihm vor einiger Zeit selbst entworfen.

Kunde  zu Agentur: “Bei unserem letzten Meeting erwähnten Sie, dass es gewissen Überarbeitungsbedarf für das Logo geben würde”

Agentur: “Richtig, das sehen wir auch noch so.”

Kunde: “Alles klar. Ich bin dafür offen. Dann mache ich mich mal auf die Suche.”

Agentur: “Eh… Sie suchen – was?”

Kunde: “Na einen Logo Creator”

Agentur: “Da brauchen Sie nicht zu suchen.”

Kunde: “Ah fein. Sie haben so etwas? Können Sie mir die Software per E-Mail schicken?”

Agentur: Schweigen. (Das ist einer der Momente, an denen man nicht weiß, ob man lachen oder weinen sollte.)

Agentur (nach etwas Pause): “Ähm. Computer können ja viel. Aber glücklicherweise noch nicht ganz die Kreativleistung des Menschen ersetzen.”

Kunde:  lacht “Ahhh verstehe… wissen Sie, ich kenne mich da nicht so aus”.

Online nicht online bestellen

Freitag, 16. April 2010

Onlineshop eines Anbieters von Car Hifi Geräten und -Zubehör sowie Halterungen für Handys und Navis.

Durchsicht der Websitestatistiken, um Ansätze für das Marketing zu finden. Liste mit den Suchbegriffen, über die die Kunden auf den Shop kommen

“Handyhalterung nicht online bestellen” – Aufenthaltszeit dieses Kunden im Online-Shop: 33 Minuten.

Andersrum

Donnerstag, 15. April 2010

Schwedisches Möbelhaus. Mutter und Tochter in der Lagerhalle, suchen offensichtlich intensiv und verzweifelt den gewünschten Artikel. Schließlich wenden sie sich an einen Verkaufsberater am Tresen: “Schauen Sie, wir suchen dieses Regal da, nur andersrum. Also statt vertikal horizontal. Sie haben das doch auch.” Der Verkäufer überlegt kurz, grinst und antwortet: “Hm. Also wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann habe ich eine Lösung für Ihr Problem. Nehmen Sie das dort vertikal stehende Regal doch einfach und legen es horizontal hin”.

Peinliches Schweigen. Hastiges “Dankeschön”.

Mitleid erwünscht

Mittwoch, 14. April 2010

Ab und zu wird es hier auch Beiträge geben, die manche Sachverhalte aus Dienstleistersicht schildern.
Ein Fall, der im Support eines größeren regionalen sozialen Netzwerks auflief.

In einer Beschwerdemail der Mutter einer 11-jährigen Nutzerin wurde dem Betreiber direkt die Erstattung einer Anzeige gegen ihn angekündigt (“ich werde Anzeige gegen Ihnen erstatten”), da die Tochter – trotz Jugendschutzfilter auf dem heimischen PC – über nicht jugendgeeignete Inhalte, die von einem anderen Nutzer veröffentlicht worden waren, gestolpert sei. Die nähere Betrachtung des Falles zeigte, dass eine Adresse zu einer Seite mit Inhalten die nicht jugendfrei sind, im Profil eines Nutzers zu finden war. Die Adresse war jedoch noch nicht einmal als Link ausgeführt, musste also zum Aufruf kopiert und von Hand in die Adresszeile des Browsers eingefügt werden.

Der Fall wurde übrigens 25 Minuten nach Eingang bearbeitet und der entsprechende Profilinhalt gelöscht, der Dame wurde geantwortet, dass der Inhalt innerhalb von 30 Minuten gelöscht worden sei und man im Übrigen seit Jahren umfangreiche Jugendschutzmaßnahmen implementiert hätte, aber es eben Grenzen des Machbaren gäbe, sowie, dass man Kinder nicht einfach ins Internet lassen solle, sondern ihnen als Eltern Medienkompetenz vermitteln und sie bei den ersten Schritten ins Internet begleiten solle.

Der Dialog zog sich über mehrere Emails hin, die Dame argumentierte, dass die 30 Minuten, die man vom Eingang ihres Hinweises bis zur Entfernung benötigt habe, viel zu lange und untragbar gewesen sei (auf der Seite war zwischenzeitlich nachweislich kein anderer minderjähriger Nutzer und nur ein anderer Ü18 Nutzer), dass man als Websitebetreiber die Verantwortung für alles hätte, was auf der Seite passiert und man zur Überprüfung aller Inhalte verpflichtet sei (was nicht so ist – siehe TMG §7), sowie dass man mit der Feststellung, dass auch Eltern in der Verantwortung stünden und ihre Kinder bei ersten Schritten im Internet begleiten sollten, seine Kompetenzen überschreiten würde.

Nachdem der Betreiber der Dame argumentativ den Wind aus den Segeln genommen hatte, lautete die Antwort der Dame, dass man sehr schnell reagiert habe, ja alles nicht so gemeint gewesen sei und sie lediglich etwas Mitgefühl erwartet habe.

Ahhh ja.

Die Konkurrenz

Freitag, 09. April 2010

Großes Kaufhaus. Der Warenumfang reicht von Haushalts- und Küchengeräten über Lebensmittel, Socken, Strümpfe, Schreibwaren und Kleiderabteilungen für Damen und Herren bis hin zu Büchern, PCs, Handys und anderem Technik-Schnick-Schnack.

Abteilung Kleidung. Mehrere Kunden suchen nach passenden Waren. Die Hilfe der Verkäufer wird offensichtlich nicht benötigt. Zwei der Spezies “Jung, erfolgreich, dynamisch” stehen beeinander und unterhalten sich in normaler Lautstärke – die umstehenden Kunden können dem Gespräch ohne Anstrengungen mühelos folgen. Nach etwas Geplänkel dann der Kommentar der Verkäuferin an ihren Kollegen: “Das Fachgeschäft XYZ hat übrigens grad ne Sonderaktion laufen. Da gibt’s diese Hose hier mit soundso Rabatt.”

Verwunderte Blicke der umstehenden Kunden. Schlagartige Rotfärbung des Gesichts der Verkäuferin.

Es gibt Dinge, die im Pausenraum bleiben sollten.

Rechnung unter dieser Nummer

Donnerstag, 08. April 2010

Sommerabend. Idyllisch gelegenes Cafe am Flussufer im Grünen. Draußen wird es langsam kühler, aber nicht zu kühl. Herrlicher Abend zum Inlinen. Auf halbem Weg wird an besagtem Cafe Pause gemacht. Zwei bis drei andere Tische im Außenbereich sind noch besetzt. Die Bedienung kommt nach einigem Warten und nimmt die Bestellungen der beiden Inliner auf. Die Getränke kommen.

Der Abend schreitet voran, die Dämmerung setzt ein, und die Tische leeren sich schon bald nach der Ankunft der beiden. Nach einer dreiviertel Stunde wollen die beiden weiter. Von der Bedienung ist jedoch nichts zu sehen und mangels Inlinern und etlichen Treppen der Gang ins Innere mehr als wagemutig. Nach einer weiteren Viertelstunde ist die Bedienung noch immer nicht erschienen und die beiden beginnen, die Möglichkeiten zu erörtern. Schließlich nimmt einer der beiden sein Handy, sieht auf der Getränkekarte nach, ob sich darauf die Telefonnummer des Cafes befindet. Bingo. Die Person am anderen Ende ist stark irritiert. Die Bedienung peinlichst berührt in rekordverdächtigem Tempo am Tisch: “Ich wusste gar nich, dass da noch jemand da ist.”

Mio Amore

Mittwoch, 07. April 2010

Cafe. Vorderer Bereich und hinterer Bereich. Der hintere Bereich ist quer zum vorderen Bereich gebaut. Beim Betreten des Cafes fällt auf, dass der vordere Teil bereits zu drei Vierteln gefüllt ist – und es ist laut. Eine ruhige Unterhaltung, wozu das Treffen dienen soll, ist nicht oder nur eingeschränkt möglich. Also nach hinten  – am Kellner vorbei. Dort ist es schön ruhig. Tisch gesucht.. nicht direkt am Durchgang, damit der Lärm von vorne nicht so stört.

Nachdem nach 15 Minuten noch keine Karte kommt und auch niemand nach den Wünschen gefragt hat, wird also Eigenengagement fällig. Die Reaktion des italienischen Kellners: “Mio amore… sie sind dahinten? Ich komme sofort”. Die Karten kommen, gewählt ist schnell und der Kellner kommt bald wieder, um die Bestellung aufzunehmen. Das Essen ist schnell zubereitet, schmeckt vortrefflich.
Nach einiger Zeit kommt der Kellner erneut, räumt ab und fragt, ob er wegen Schichtwechsels kassieren darf. Darf er. Der Rest der nach der Bezahlung des ersten Teils bleibt ist 10 EUR genau. Hm.. macht 11 EUR mit Trinkgeld.

Der Kellner ist zufrieden. Die beiden Gäste auch und bleiben. Irgendwann fällt auf, dass sich die 10 EUR aus 8 EUR für den Salat und 3 EUR für das Wasser zusammensetzen. In Deutschland gibt das 11 EUR. In Italien wohl 10. Nunja… es gab ja Trinkgeld, das ausreicht, damit der Gute nicht drauflegt.

Das Beste – wie so oft – aber zum Schluß: Nachdem das Restaurant nach einer weiteren Stunde verlassen wird, entgleist dem zwischenzeitlich neu eingetroffenen Kellner das Gesicht, da er die Gäste nicht kennt “wo kommen Sie her?”.

Da hat wohl ein “Mio amore” nicht sehr lange angehalten und bei der Übergabe versagt….