Nach 10 Jahren Betrieb eines Sozialen Netzwerkes hat man schon so einiges erlebt. Vor allem in rechtlicher Hinsicht. Und man kennt die wichtigsten Gesetze natürlich und hat auch ein Gefühl dafür, was rechtmäßig ist und was sich eher im rechtlich dunkleren Grauzonenbereich bewegen könnte.
Neulich im Briefkasten: Das Schreiben eines Anwalts. Eine stolze DIN-A 4 Seite lang. Nichts, was die körpereigenen Schweißdrüsen auch nur annähernd in überdurchschnittliche Aktivität versetzen würde. Der Inhalt im Kern: Man möge seiner Mandantin doch bitte bestätigen, dass der Account $xyz von Person $abc (die nicht die Mandantin ist) betrieben würde.
Ja nee. Is klar. Wir sind ja hier auch im Wunschkonzert und jeder darf über seinen Anwalt die Daten eines beliebigen Accounts bestätigen lassen… Datenschutz? Was ist das?
Der Anwalt gab beim Telefonat übrigens an, dass er das nicht so sehen würde, dass das Vorgehen gegen den Datenschutz verstoße….
Anfrage eines Nutzers im Support eines Sozialen Netzwerkes:
ich hab mit einer geschrieben und dann hat sie gesagt ich soll sie anrufen das wollte
ich aber nicht und dann hat die erst bei eMeetings meine nummer rein gemacht das hab
ich dann gemeldet und dann hat die in mein profil geschrieben ja fake und so was soll
ich da machen ?
Wie wäre es mit “eigene Nummer nicht an jeden weitergeben”?
Anruf bei einem regionalen Sozialen Netzwerk im Vertrieb. Werbung ist gemäß den Nutzungsbedingungen in den Nutzerbeiträgen verboten. Für Veranstaltungswerbung gibt es eine eigene Werbeform, die die Werbung auch als solche kennzeichnet.
Anrufer: “Guten Tag, ich habe da eine Veranstaltungswerbung gebucht. Nun wurde mein Profil, auf dem ich auch Werbung für die Veranstaltung hatte und mit dem ich Einladungen für diese Veranstaltung an andere Nutzer versendet habe, gesperrt.”
Antwort: “Gemäß unseren Nutzungsbedingungen ist Werbung in Nutzerbeiträgen und Accounts, deren Zweck die Verbreitung von Werbung beinhaltet untersagt.”
Anrufer: “ja, aber ich habe doch nur eine Einladungsmail an Leute, die ich nicht kenne herumgeschickt, dass am $soundsovielten in $ort das OpenAir ist und und sich die Bandmitglieder freuen, wenn die Angeschriebenen zum mitrocken dorthin kommen”.
Antwort: “Ja, das ist dann eindeutige Werbung, die so in der Form eben untersagt ist. Das ist übrigens Spam und damit nicht nur gemäß unserer Nutzungsbedingungen, sondern auch entsprechend der deutschen Gesetze untersagt”.
Anrufer: “Ja, dann erklären Sie mir mal bitte, wozu Ihre Plattform gut ist. Wenn ich eine mir bis dato unbekannte Dame anschreibe und sie um ein Date bitte, ist das ja auch Werbung und wäre dann so wie sie das sagen auch verboten. Und überhaupt: ich habe ja mit dem Versand der Nachrichten nichts verdient, ich verdiene ja erst, wenn die Leute zum Konzert kommen. Also waren die Nachrichten nicht kommerziell.”
An dieser Stelle zitiere ich einfach mal Udo Vetter: “Polizeiarbeit ist für viele ein Synonym für hochprofessionell und effizient.” Was er danach schreibt, könnte ich hier auch wiederholen. Aber das wäre langweilig.
Von vorne: Irgendwann im Juni fragte bei einem Portalbetreiber eines Internetdienstes eine Dienststelle der örtlichen Polizei nach Bestandsdaten eines Nutzers zur Aufklärung einer angezeigten Straftat an. Die Dienststelle agierte dabei nur (warum auch immer – so viel zum Thema Effizienz) im Auftrag einer weiter entfernten Polizeistelle eines anderen Bundeslandes. Die Auskunft wurde nach Einreichen einer schriftlichen Ermittlungsanforderung erteilt und gemäß der rechtlichen Grundlagen in Rechnung gestellt. Die Rechnung ging an die örtliche Polizeidienststelle, die leitete sie – verständlicherweise – an die Polizeidienststelle weiter, die die Anfrage ursprünglich in Auftrag gegeben hatte. Dort konnte man mit der Rechnung aufgrund des Aktenzeichens, das die Rechnung enthielt (und das von der beim Portal anfragenenden örtlichen Stelle ausgestellt worden war) nichts anfangen und nahm nicht etwa den Telefonhörer in die Hand, um bei den Kollegen vor Ort nachzufragen. Nein.
Vielmehr setzte man einen halbseitigen Brief an das Portal auf, indem man darauf hinwies, bereits eine Rechnung (die sich um eine Auskunft einen völlig anderen Datensatz betreffend, gedreht hatte) beglichen zu haben, und man daher die weitere Rechnung nicht ohne Begründung begleichen könne, um die hiermit gebeten werde. Das Ganze noch mit ein wenig drumherum garniert.
Der Portalbetreiber rief daraufhin dort an und teilte mit, dass es um eine andere Sache ginge als die in der ersten Rechnung. Daraufhin kam dann zutage, dass diese zweite Rechnung von dem Polizisten keinem Fall zugeordnet werden könnte – mangels Aktenzeichen, da das auf der Rechnung enthaltene von der anderen Polizeidienststelle ausgestellt worden sei und er nicht wisse, worum es in dem Fall ginge. Er bat dann noch darum, dass der Portalbetreiber ein Schreiben an ihn aufsetzen möge, indem der Portalbetreiber darum bitten würde, dass die Polizeidienststellen sich untereinander kurzschliessen würden, um den Sachverhalt zu klären und die Rechnung den richtigen Akten zuzuordnen.
An dem Punkt wurde es dem Portalbetreiber dann zu bunt und er rief die andere örtliche Dienststelle an. Dort konnte man ihm dann nach vielem Suchen das Aktenzeichen der entfernten Polizeistelle nennen. Erneuter Anruf dort stiftete noch mehr Verwirrung. Man habe doch Kopien der Akten an “Sie” (den Portalbetreiber) übersendet (bitte was?!?) und er wisse doch Bescheid.
Der Portalbetreiber liess sich nicht beirren, nannte das Aktenzeichen und bat darum, nachzusehen. Irgendwann gab der Polizist resigniert auf und meinte: “Also gut, wir bezahlen die Rechnung, das ist es doch nicht wert, da ewig rumzumachen” (da kam dann die Effizienz…)
Die Sache fand doch noch ein schnelles und gutes Ende, und ich kann mich über den Support von Medimops nur lobend äußern. Ich hatte innerhalb von 24 Stunden nach meiner Anfrage eine Antwort per E-Mail, in der das Versehen außerordentlich bedauert wurde und mir mitgeteilt wurde, dass man sich umgehend um die Erstattung des Geldes kümmern würde. So geschah es dann auch.
Das Buch durfte ich übrigens trotzdem behalten. Bei einem Preis von 2 EUR, den ich dafür gezahlt hatte, irgendwie nachvollziehbar…
Ich gebe es zu. Ich habe ein Herz für den britischen Geheimagenten. Den mit der Doppelnull. Und da ich mal in meiner Jugendzeit in einer Bibliothek dazu ein Buch gefunden hatte, das ich ganz nett fand, und an dessen Titel ich mich noch erinnern konnte, machte ich mich neulich auf einem großen (Buch-)versandhandelsportal auf die Suche nach dem Schmöker – mit der Erwartung nichts mehr zu finden, da das Buch, das ich vor 15 Jahren gelesen hatte, damals schon 8 Jahre alt war.
Aber man soll nicht zu früh aufgeben: tatsächlich kannte der Händler das Buch. Er vertrieb es zwar nicht selbst, aber es war als “gebraucht” von anderen Anbietern über dieses Portal erhältlich. Und: es gab dort nicht nur eine Ausgabe von 1987, sondern sogar eine von 2002. Sehr fein. Laut Beschreibung waren da sogar auch Produktionsberichte zu den Filmen mit Pierce Brosnan drin. Perfekt, genau das was ich wollte.
Also bestellte ich beim Anbieter “Medimops.de“, der wohl ein Portal der Firma Momox ist. Diese handelt mit gebrauchten Medien und bewirbt dies auch intensiv im Web.
Nachdem ich recht schnell die Bestellbestätigung hatte, durfte ich warten… und warten.. und warten. Nach 6 Tagen wurde es mir zu bunt. Auskunft der Website: “Telefonsupport von 9 bis 17 Uhr”. Anruf um 9:15: “Aufgrund von Urlaub sind wir nur von 10 bis 12 Uhr zu sprechen”.
Anruf um 10:15 Uhr. Ewiges klingeln. Dann ging endlich jemand ran, ich erklärte das Problem. Antwort: “Ja das tut mir jetzt leid, sie sind bei mir im Einkauf. Im Support ist leider urlaubsbedingt niemand da. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an uns”. Ahh ja.
Schließlich nach über einer Woche wurde das Buch geliefert. Und der Blick auf den Poststempel ergab, dass das Buch als Büchersendung frankiert war und tatsächlich 7 Tage vom Absender zu mir gebraucht hatte. Garantiert die Post nicht, dass 90% der Briefe am nächsten und die restlichen 10% am übernächsten Tag ankommen? Nunja.
Gespannt den Umschlag geöffnet - und was kommt mir entgegen? Das Buch. Ja. Aber: statt von 2002 war es eine Ausgabe von 1982. *nerv* Da fehlen ca. 20 Jahre und 8 bis 10 Filme drin….
Bleibt abzuwarten, wann und wie auf meine E-Mail reagiert wird… ich stelle mich schonmal auf eine Wartezeit von mindestens einer Woche ein…
“Guten Tag, wir sind Firma XZY und bieten den Service 123 an.”
Antwort: “Äh schön, dass sie das tun. Weshalb teilen Sie mir dieses mit? Ich biete meinen Kunden diesen Service auch an.”
“Ja, das wissen wir, daher dachten wir, dass wir Ihnen unser Angebot kommunizieren”
WTF??? – “Ah ok. Äh ja.”
“Ja, unser Angebot wird trotzdem gerne auch immer wieder von Marktbegleitern genutzt, weil es die 24-Stunden-Garantie gibt”
Aha. Das ist in dem Bereich aber schlicht nicht vonnöten und völlig uninteressant. Und wenn es nötig wird, dann kann man das auch selbst in 24 Stunden problemlos für seine Kunden erledigen.
“Danke. Aber ich habe keinen Bedarf daran”
“Darf ich Ihnen dann unseren Newsletter zukommen lassen?”
Wird ja noch doller – “Danke, dafür habe ich keinen Bedarf”.
Immerhin – kreative Idee, die Marktbegleiter aus dem Weg zu räumen….
Worum es heute geht? Na klar. Um die Kuchenblechmafia. Nie gehört? Macht nichts. Ich auch nicht. Bis ich bei Youtube über das nachfolgende Video gestolpert bin. Darin geht es nicht etwa darum, dass minderwertige Kuchenbleche produziert werden. Nein. Darin geht es darum, dass es wohl tatsächlich Firmen geben soll, deren Tresore aus Kuchenblech gebaut werden und die deshalb im Handumdrehen innerhalb von Minuten “so gut wie auf sind”. Aber seht selbst….
Bestellung bei einem großen Online-Versandhändler, bei dem auch andere Händler ihre Shops betreiben können. Die bestellten Artikel werden von drei verschiedenen Händlern geliefert, die Bestellung läuft ein einem Fluss über die Plattform des großen Händlers ab, der das Inkasso übernimmt und an die kleineren Händler weiterleitet. Ausserdem teilt er allen drei Händlern die bei der Bestellung angegebene Adresse mit – alle Händler erhalten dieselben Adressdaten. In diesem Fall die einer Packstation.
1 Woche später sind die Benachrichtugungen für zwei der drei Pakete schon drei Tage lang da. Um zu vermeiden, dass diese Pakete zurückgehen, werden sie abgeholt. Bei der Abholung werden auch nur diese beiden Pakete zur Abholung bereitliegend angezeigt.
Für das Dritte Paket fehlt sowohl die Benachrichtigung, als auch die Möglichkeit, dieses abzuholen. Also vermutlich noch auf dem Weg zur Packstation befindlich. Nachdem drei Tage später immer noch keine Benachrichtigung vorliegt, ergeht eine E-Mail an den Support des dritten Händlers. Dieser antwortet, dass das Paket bereits seit [Datum] – das vier Tage vor der Abholung der anderen beiden Pakete liegt – in der Packstation bereitliegen würde. Die mitgeschickte Trackingnummer von DHL ergibt ebenfalls diese Auskunft.
Also erneut zur Packstation und – nichts. Die zeigt an, dass nichts zur Abholung da sei.
Nach weiteren drei Tagen geht das Paket zurück an den Absender. Der sagt eine erneute Zustellung – diesmal direkt an die Hausadresse – zu.
Amerikanische Schnellimbisskette. Die mit dem Ronald. Bestellt wird ein Chickenburger.
Nach dem Auspacken ist der Anblick ein wenig – dünn:
Nach dem Öffnen des Burgers offenbart sich der Grund dafür etwas besser:
Irgendwie fehlt da ein nicht unerheblicher Teil: Das Hühnchen.
Zurück zur Theke und reklamiert, löst das dort einen mittleren Heiterkeitsanfall aus. Umgehend gibt es einen neuen, frischen Burger – diesmal sogar mit Hühnchen: